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Der massive und gut geplante Einsatz von Aufklärungs- und bewaffneten Kampfdrohnen sowie „herumlungernder“ Munition (sogenannten Kamikaze-Drohnen) durch Aserbaidschan im Krieg um Bergkarabach im vergangenen Jahr, der im Zusammenspiel mit Technik, Kampferfahrung und Waffenlieferungen der Türkei erfolgte, hebelte gezielt – und am Ende erfolgreich – den bestehenden Standortvorteil der Armenier weitgehend aus.

Dies wiederum eröffnete entsprechende taktische, operative und schließlich strategische Gestaltungsräume, die in der Summe geeignet waren, die faktisch vor dem erneuten Waffengang bestehende Pattsituation zugunsten Aserbaidschans aufzulösen. Der Einsatz von Drohnen und „herumlungernder“ Munition (Loitering Munition) ermöglichte also in wesentlichem Maße – aber nicht ausschließlich – den Sieg Aserbaidschans.

Völkerrechtliche Würdigung

In völkerrechtlicher Hinsicht zeichnet der Krieg um Bergkarabach im Jahre 2020 zwei besonders beunruhigende Entwicklungen auf:
Erstens hat die Türkei, in diesem Konflikt formal ein neutrales Land, ein NATO-Mitglied, dem kriegsbeteiligten Aserbaidschan eine enorme Unterstützung zukommen lassen. Die durchaus kriegsentscheidende Unterstützung wurde nicht zuletzt dadurch möglich, dass sich der Einsatz von Kampfdrohnen plausibel leugnen lässt.

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