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Mit den nun vom Haushaltsausschuss getroffenen Entscheidungen kann die zum Teil lange überfällige Beschaffung und Modernisierung von Einheiten der Marine auf den Weg gebracht werden. Allerdings wirken diese Maßnahmen erst mittel- und langfristig. Sie werden in einem kurzfristigen Zeitraum keine Entlastung bringen. Auch werden diese Maßnahmen keine Vergrößerung der Flaggenstöcke der Marine nach sich ziehen. Hier geht es, mit Ausnahme der U-Boote, um Ersatzbeschaffungen bzw. Modernisierungsvorhaben für Einheiten, die in die Jahre gekommen sind oder den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügen (Betriebsstoffversorger – Doppelhüllentanker).

Die über sechs Milliarden Euro dienen laut dem Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft, Norbert Brackmann, dem „dringenden Fähigkeitserhalt der Bestandseinheiten der Marine zur Sicherstellung der Beschickung von laufenden Einsätzen, anderen Verpflichtungen und prioritärer Vorhaben forderten“. Weiter heißt es in seiner Stellungnahme: „Ich bin sehr froh, dass wir diese Legislaturperiode mit einem so klaren Bekenntnis für unsere Deutsche Marine abschließen können. Ihre Einsatzfähigkeit ist für die gesamte deutsche Volkswirtschaft von enormer Bedeutung.“

Eine in dieser Klarheit längst überfällige Bekundung. Nun liegt es an der zeitnahen Einleitung der Umsetzung. Mit der vom Bundeskabinett am 12. Februar 2020 beschlossenen Kür des Über- und Unterwasser-Marineschiffbaus zur Schlüsselindustrie, die mit der Absicht der Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie erfolgte, läge bei den Bauprojekten eine nationale Beschaffung nahe. Wünschenswert wäre eine ebenso schnelle Vorgehensweise wie die Firma Fr.Lürssen-Werft für die Flottendienstboote nun angekündigt hat.

Die Umsetzung der Bauvorhaben wie auch der Beschaffungen und Modernisierungsmaßnahmen bzw. die Obsoleszenzbeseitigung muss nicht zeitaufwändig sein. Denn das im Oktober 2019 auf den Weg gebrachte „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistikverordnung“ soll den Beschaffungsstellen einen schnelleren Einkauf erleichtern. Vielleicht ein Fall, bei dem die Bundesregierung ihre Versprechen einlösen könnte.

Dabei steht Berlin ohnehin in der Pflicht, heimische Industrien in der Covid-19-Krise zu unterstützen. Letztendlich wird sich erweisen, wie ernst die Umsetzung der sich die durch die Pandemie initiierten Überlegungen zum „Reshoring“, also der Rückholung der Produktion ins eigene Land, und zur Neustrukturierung der Lieferketten betrieben wird.

Nachdem die haushälterische Hürde nun genommen ist, bleibt nur zu hoffen, dass die deutschen Marineschiffbauer sowohl die Chance erkennen als auch ihre Verantwortung wahrnehmen. Gleiches gilt für die Beschaffungsbehörde. Es wäre zu wünschen, dass die Vorhaben nicht erst auf ein Gleis negativer Koordination geschoben werden.

Hans Uwe Mergener