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Deutschland schiebt zur Zeit niemanden nach Syrien ab. Das teilte die Bundesregierung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage mit. Zwar sei der Abschiebestopp nach Syrien Ende 2020 ausgelaufen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sei, so die Antwort an den Bundestag, seitdem in die Einzelfallprüfung eingetreten. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und Vertretern der Innenministerien der Länder werde die Lage in Syrien beobachtet. Bisher liege kein abschließendes Prüfungsergebnis vor, heißt es in der Antwort.

Geprüft werde, ob individuelle Abschiebungsverbote vorliegen. Bei der Prüfung müsse auch beachtet werden, dass Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention festlegt, dass niemand der Gefahr von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf.

Rolf Clement