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Die Bundeswehr kann jetzt für Aufklärungsaufgaben im Rahmen der Mission Multidimensionnelle Intégrée des Nations Unies (MINUSMA) eine vierte Heron 1-Drohne anmieten. Die zuständigen Bundestagsausschüsse haben am 5. Mai 2021 die Mittel für eine Verlängerung und Erweiterung des Betreibervertrages für die Heron-Drohnen freigegeben.

Mit den vier Luftfahrzeugen werden die Aufklärungsmissionen in Zukunft aus zwei Bodenkontrollstationen durchgeführt. Damit können im Auftrag der Vereinten Nationen ständig zwei der unbemannten Aufklärungssysteme gleichzeitig und durchhaltefähig eingesetzt werden. Notwendige (geplante) Wartungs- und (ungeplante) Instandsetzungsmaßnahmen wirken sich nicht mehr kapazitätsmindernd auf das Aufklärungsangebot aus.

Eine Aufklärungsdrohne Heron steht auf der Startbahn im Rahmen der Mission MINUSMA in Gao/Mali, am 05.06.2019., Foto: BMVg

Seit 2016 setzt die Bundeswehr in Mali Heron 1 zur Aufklärung ein. Die Vereinten Nationen hatten im März 2020 angesichts der sich verschlechternden Sicherheitslage in Mali gebeten, die Luftaufklärung zu erweitern und flexibler zu gestalten.

Der neue Betreibervertrag mit der Firma Airbus Defence & Space Airborne Solutions GmbH läuft bis Ende April 2024. Airbus ist für die Bereitstellung, Wartung und Instandsetzung der Heron 1 und der Bodenkontrollstationen verantwortlich. Den Einsatzbetrieb der Aufklärungssysteme übernehmen Soldaten der Bundeswehr.

Gerhard Heiming