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Am 7. Mai 1971 wurden die ersten Serienfahrzeuge des Schützenpanzer Marder zeitgleich in Kassel (Rheinstahl AG -Sonderfertigung) und Kiel (Krupp MaK) an die Truppe übergeben.

Bei der Konzeption ging man damals davon aus, dass der Schützenpanzer Marder im Verbund mit dem Kampfpanzer Leopard 1 im Heer bis etwa zum Jahr 2000 einen entscheidenden Beitrag zur Landesverteidigung leisten würde. Aber der reale Ablauf der Geschichte sollte anders aussehen. Heute befindet sich seit 18 Jahren kein Kampfpanzer Leopard 1 mehr in der Nutzung und der Schützenpanzer Marder musste sich in Feuergefechten der Quick Reaction Force in den Räumen von Kunduz und Mazar-e-Sharif bewähren. Und ein konkretes Ende der Nutzungszeit des Fahrzeugs ist derzeit nicht absehbar.

Mit diesem Beitrag geben wir allen interessierten Lesern einen technisch orientierten Überblick über 50 Jahre Nutzungsdauer inkl. der vorangegangenen, 11-jährigen Entwicklungszeit über dieses erfolgreiche Waffensystem.

Die Entwicklung

In der Aufbauphase der Bundeswehr gestaltete sich gerade die Beschaffung eines geeigneten Schützenpanzers sehr schwierig, da kein ausländisches Fahrzeug die bei den deutschen Panzergrenadieren praktizierte Kampfweise mit dem schnellen Wechsel zwischen auf- und abgesessenem Kampf in optimaler Weise ermöglichte. Dies wurde auch bei der provisorischen Beschaffung der bereits – im 2. Weltkrieg von den Alliierten eingesetzten – Fahrzeuge M 39 und Bren Carrier deutlich. Daher wurde bereits im Mai 1956 das schweizerische Unternehmen Hispano-Suiza mit der Entwicklung des Schützenpanzers HS 30 beauftragt.

Aus vielerlei Gründen entwickelte sich das Projekt HS 30 zu einem nachhaltigen Desaster und die Truppe hatte wenig Freude an diesem Fahrzeug. So war dem Führungsstab des Heeres bereits mit Beginn der Auslieferung der Fahrzeuge im Herbst 1959 klar, dass der HS 30 allenfalls vorübergehend den Sofortbedarf für die Panzergrenadiere insbesondere zu Ausbildungszwecken decken konnte. Er stellte jedoch nicht die adäquate Lösung für einen Schützenpanzer dar, der in der Lage war, den in der Entwicklung befindlichen 30 t-Standardpanzer (dem späteren Kampfpanzer Leopard 1) im Gefecht zu begleiten.

Daher wurden durch den Führungsstab des Heeres schon im Herbst 1959 die entsprechenden militärischen Forderungen für eine Fahrzeugfamilie unter dem Begriff „Schützenpanzer-neu“ erlassen, in dessen Rahmen der Schützenpanzer zunächst das Pilotfahrzeug darstellen sollte.

Für den neuen Schützenpanzer wurde u. a. gefordert:

  • höhere Absitzstärke (zwölf statt sechs Soldaten),
  • Einbau eines Ein-Mann-Turmes mit einer Maschinenkanone (MK 20) mm, maximales Gewicht: 1.500 kg,
  • Möglichkeit zum schnellen und gefahrlosen Wechsel zwischen auf- und abgesessenem Kampf,
  • Geländegängigkeit, Einsatzautonomie und Einsatzdauer sollten sich an den Leistungen des Standardpanzers orientieren,
  • partieller Schutz gegen 20-mm-Munition und vollständiger ABC-Schutz für die Besatzung,
  • niedrige Silhouette, Gesamthöhe mit Turm unter 1.890 mm,
  • Möglichkeit zur Unterwasserfahrt bis fünf Meter Wassertiefe und
  • Verwendung von Querschnittsbaugruppen innerhalb der Fahrzeugfamilie.

Wie so oft bei einer Panzerentwicklung wurden am Ende zwar viele, aber nicht alle der ursprünglichen militärischen Forderungen erfüllt.

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