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Der Bundesregierung sind in den letzten sechs Jahren rund 20 „Fallkomplexe“ bekannt, in denen Rechtsextremisten einzelne oder auch mehrere aufeinanderfolgende Schießübungen im Ausland absolviert haben. Nach Erkenntnisse des Bundesinnenministeriums pflegen deutsche Rechtsextremisten bei ihren internationalen Vernetzungen auch Kontakte zu Rechtsextremisten aus dem gewaltorientierten Spektrum im Ausland. In der Antwort auf eine Parlamentsanfrage wesit die Bundesregierung darauf hin, dass es dabei auch zu einer Teilnahme an Schießtrainings im Ausland. Die Regierung geht davon aus, dass der Zugang zu Waffen und zur Teilnahme an den Schießtrainings den jeweiligen Gesetzen im Ausland unterliegt.

Die „ganz überwiegende Anzahl“ der bekannt gewordenen Schusswaffentrainings von Rechtsextremisten wurde nach den Erkenntnissen der Bundesregierung auf legalem Wege an kommerziell betriebenen, öffentlich zugänglichen Schießanlagen in Deutschland und im umliegenden europäischen Ausland durchgeführt. Bisker weiß man, dass Schusswaffentrainings von Gruppen wie auch von einzelnen Rechtsextremisten absolviert wurden. Dies geschah in Kooperation mit ausländischen Rechtsextremisten wie auch in eigener Regie. Die deutschen Sicherheitsbehörden stehen „im Hinblick auf rechtsextremistische Akteure, die sich im Ausland paramilitärisch ausbilden lassen, im Rahmen des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Behörden in Kontakt,“  heißt es in der Antwort.

Rolf Clement