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Heute startet die Bundespolizei (BPOL) im Rahmen das 40. Ausbildungslehrgangs für Berufshubschrauberpiloten/-innen der Bundespolizei und der Polizeien der Länder eine mehrtägige Übung mit fliegerisch taktischen Inhalten.

Hierbei wird der 40. Ausbildungslehrgang den Luftraum verschiedener Bundesländer überfliegen bzw. dort zu Besuch sein. Gestartet wird in Sankt Augustin. Danach geht es nach jetziger Planung voraussichtlich in die Räume über Gifhorn, Hamburg, Fuhlendorf, Rostock-Laage, Rügen, Blumberg, Bautzen, Kassel, bevor es am 25. September 2020 zurück nach Sankt Augustin geht.

Die BFE erreicht den Einsatzraum mittels Hubschrauber.
Foto: BPOL FLugdienst

Seit Januar 2019 durchlaufen die ausgebildeten Polizeivollzugsbeamten den ca. 22-monatigen Lehrgang zum Berufshubschrauberpiloten bei der Luftfahrerschule für den Polizeidienst in Sankt Augustin. Ein weiterer großer Schritt innerhalb der letzten Ausbildungsphase ist hier die polizeitaktische Aus- und Fortbildung, die die zuvor geschulten polizeitaktischen Inhalte in unterschiedlichen Einsatzräumen vertieft und die Einweisung der Besatzungen in die Verfahren des Formationsfluges vorsieht.

Im Anschluss an die Lizenzübergabe am 22. Oktober 2020 werden die Beamten/-innen als integraler Bestandteil der inneren Sicherheit und verlässlicher Freund und Helfer aus der Luft in einer der vier Bundespolizei-Fliegerstaffeln bzw. einer Fliegerstaffel des Bundeslandes ihren Dienst leisten.

Der Flugdienst der BPOL

Die Polizeihubschrauber des Bundes und damit der Bundespolizei kommen unter anderem für folgende Zwecke zum Einsatz:

  • Überwachung der Grenzen, einschließlich des Küstenmeeres im Bereich der Nord- und Ostsee
  • für den Transport von Polizeikräften bei Großeinsätzen
  • zur Unterstützung des Bundeskriminalamtes
  • für die Hilfe bei schweren Unglücks- und Katastrophenfällen im In- und Ausland
  • für den Luftrettungsdienst (Search & Rescue) sowie
  • zur Unterstützung von Spezialkräften (GSG 9)

Ferner werden die Polizeihubschrauber des Bundes auch für die Beförderung von sicherheitsgefährdeten Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs des Bundes und der Länder eingesetzt sowie für die Beförderung von Staatsgästen der Bundesregierung. Aufträge aus diesem Bereich führten die Hubschrauber der Bundespolizei bis nach Kaliningrad (Königsberg) und Lvov (Ukraine). Auch Papst Benedikt XVI. war bei seinen zwei Besuchen in Deutschland Fluggast der Bundespolizei. Hinzu kommt der Transport von sicherheitsgefährdenden Straftätern wie Terroristen oder Führungsmitglieder von Clans und Banden.

Bei polizeilichen Großeinsätzen kamen schon gleichzeitig bis zu 48 Hubschrauber zum Einsatz. Insgesamt kommen weit über 90 Hubschrauber regelmäßig zum polizeilichen Einsatz. Einige davon sind spezialisiert auf den Rettungsdienst oder werden ausschließlich als Schulungshubschrauber (EC 120 Colibri) genutzt. Neben dem EC 120 setzt die Bundespolizei die Hubschraubermuster EC 135 T2+, EC 155 B, AS 332 L1 Super Puma und H215 Super Puma (vier Maschinen beim Havariekommando der Bundespolizei) ein. Die Bundespolizei ist nach der Bundeswehr und noch vor dem ADAC der zweitgrößte Hubschrauber-Betreiber Deutschlands.

Nur ein paar Beispiele. Im Rahmen der Seeüberwachung an Nord- und Ostsee werden aufgrund eines internationalen Abkommens zum weltweiten Schutz vor unerlaubter Einleitung gefährdender Stoffe in die Meere die Hubschrauber der Bundespolizei zu Überwachungsflügen eingesetzt; dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Schiffen der Küstenwache.

Der Flugdienst der Bundespolizei startet heute mit einer taktischen Übung.
Foto: BPOL

Zudem ist der Bundespolizei-Flugdienst ist seit dem Beginn der organisierten Luftrettung in Deutschland im Jahr 1970 maßgeblich am Rettungsdienst beteiligt. Eigentlich kennt jeder in Deutschland die orangefarbenen Hubschrauber des Zivilschutzschutzes des Bundes, als Piloten sitzen dort oft die Beamten der Bundespolizei am Steuerknüppel. Bis 1994 flogen die Piloten der Bundespolizei auf insgesamt 22 Luftrettungsstationen die orangefarbenen Hubschrauber, derzeit sind es bundesweit noch 12 der über 70 Luftrettungszentren. Auch die Wartung der Hubschrauber übernehmen die Mechaniker des Bundespolizei-Flugdienstes. Jährlich werden pro Luftrettungsstation durchschnittlich mehr als 1.000 Einsätze geflogen. Von den bisher insgesamt über 2.100.000 Luftrettungseinsätzen wurden rund 700.000 Einsätze von den Piloten der Bundespolizei durchgeführt.

Und im Rahmen der Katastrophenhilfe wurden sie bisher bei jedem größeren Einsatz gerufen, egal ob die Sturmfluten von 1962 und 1976, die Schneekatastrophe 1978, die Oderflutkatastrophe 1997 oder das Elbehochwasser 2002 und 2011. Hinzu kommen Löscheinsätze bei Waldbränden oder sogar Auslandseinsätze zur humanitären Hilfe, wie in Mosambik im März 2000.

André Forkert