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Nicht nur in Deutschland, Europa und vielleicht sogar der ganzen Welt, sondern auch für die Bundeswehr ist COVID-19 derzeit das bestimmende Thema. Generalmajor Andreas Hannemann, Kommandeur der Division Schnelle Kräfte (DSK) in Stadtallendorf betont: „Die Division Schnelle Kräfte steht nach politischer Entscheidung zur Hilfeleistung nach Artikel 35 Grundgesetz bereit! Dies schließt unsere unterstellten Einheiten deutschlandweit mit ein.“

Aber nicht nur im Bereich der Hilfsleistungen ist die Bundeswehr betroffen. Erste Auswirkungen zeigen sich bereits im täglichen Dienstbetrieb, bei Ausbildungen und Übungen, aber auch beim Kontingentwechsel in den Einsätzen. In einem Tagesbefehl richtete sich General Eberhard Zorn an die Angehörigen der Bundeswehr: „Auch unter den besonderen Bedingungen der COVID-19-Lage müssen und werden wir unsere Kernaufgaben erfüllen, ob in den Auslandseinsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen, Dauereinsatzaufgaben oder zu Hause im Grundbetrieb“, so der Generalinspekteur der Bundeswehr.

Hilfeleistung wird bereits erbracht

Erste Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe laufen deutschlandweit, vor allem aber im Süden der Republik in Bayern und Baden-Württemberg. Die DSK ist unter anderem im Saarland und Baden-Württemberg tätig. Dabei muss die DSK den Spagat machen zwischen Sofortmaßnahmen im Rahmen der krisenhaften Lage rund um COVID-19 und den weiter bestehenden und sicherzustellenden Kernaufträgen der Truppe, so wie es der Generalinspekteur gefordert hat. Diese beinhalten das nationale Krisenmanagement (zum Beispiel die weltweite Evakuierung deutscher Staatsbürger aus Krisen- und Katastrophengebieten), den Such- und Rettungsdient der Bundeswehr mit Hubschraubern oder die Gestellung der European Battle Group ab Juli 2020. Hinzu kommen Verpflichtungen für die verschiedenen Einsatzgebiete der Bundeswehr.

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Generalmajor Andreas Hannemann ist Kommandeur der Division Schnelle Kräfte (DSK) (Foto: Bundeswehr)

„Unsere Soldatinnen und Soldaten sind gleich in mehrerlei Hinsicht betroffen, als Teil der Hilfskette, die jetzt dringend benötigt wird, als Bürger, die sich wie alle anderen schützen müssen, und natürlich als Familienangehörige, die oft weit weg von der Familie ihren Dienst versehen und sich um Partner und Kinder sorgen machen“, so General Hannemann.

Konkrete Maßnahmen

Das BMVg, die Teilstreitkräfte sowie die Divisionen haben Lagezentren aufgestellt, die die Koordination der eigenen Bereiche rund um die Uhr wahrnehmen. Für die DSK ist derzeit das Saarland der Schwerpunkt der Hilfeleistung. Dort wurden bis zum 24. März drei COVID-19-Teststationen erreichtet. Die Fallschirmjäger unterstützen zivile Partner beim Betrieb dieser Drive-Through-Probeentnahmestellen bis auf Weiteres. An diesen Stellen können sich Bürger, die über eine entsprechende ärztliche Überweisung verfügen, auf COVID-19 testen lassen. Dazu müssen sie noch nicht einmal ihr Auto verlassen oder mit dem Personal vor Ort in Berührung kommen.

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Die Fallschirmjäger unterstützen zivile Partner beim Betrieb dieser Drive-Through-Probeentnahmestellen bis auf weiteres. An diesen Stellen können sich Bürger, die über eine entsprechende ärztliche Überweisung verfügen, auf COVID-19 testen lassen. (Foto: Bundeswehr / M. Rupertus)

Außerdem stellt die DSK am Standort Calw gesicherte und bewachte Abstellflächen für kritisches Material zur Verfügung. Weitere Anträge auf Amtshilfe sind eingegangen und werden geprüft. Unter anderem die Bereitstellung von Beatmungsgeräten durch den Standort Calw sowie die Einweisung von zivilem Personal durch Soldaten an den Systemen.

Die Division Schnelle Kräfte umfasst rund 12.000 deutsche und niederländische Soldaten mit Stationierungen in sieben Bundesländern und bei der 11 Luchtmobiele Brigade in den Niederlanden. „Das Motto der Division lautet ‚einsatzbereit – jederzeit – weltweit ‘, dies schließt natürlich auch Hilfe für unsere Bürger im Inland mit ein. Wenn die Politik uns braucht, stehen wir mit unseren Männern und Frauen und mit entsprechendem Material bereit“, sagt der Kommandeur der DSK. Daher hat die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft höchste Priorität. Nicht zwingend am Standort benötigtes Personal wurde ins Home-Office geschickt, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Dort stehen sie als Reserve zur Verfügung. Eine Reserve sind derzeit auch die Transporthubschrauber, bisher hat die Transportaufgaben auf dem Luftweg die Luftwaffe mit dem Airbus A310 und A400M übernommen. Frankreich hat zum Transport von Patienten nach Deutschland die eigenen NH90-Hubschrauber eingesetzt. Auch die Bundeswehr kann mit den NH90 und dem Ausrüstungs-Kit Forward Air Medical Evacuation (FwdAirMedEvac) Patienten transportieren, die Intensivmedizin benötigen. Die NH90 FwdAirMedEvac sind am Standort Faßberg beheimatet.

In vielen Liegenschaften wurden die Schwimmbäder, Sportstätten und weitere Einrichtungen geschlossen, die Personallage auf ein Minimum heruntergefahren.Auch die Ausgabe von Einmannpackungen (EPa) an Truppenteile der Bundeswehr für Maßnahmen im Betrieb Inland ist mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres untersagt. Das geht aus einer Weisung der Abteilung Strategie und Einsatz des Ministeriums hervor. Das Kommando Streitkräftebasis/Nationaler Territorialer Befehlshaber erhält eine operative Reserve, um bei einer Verschärfung der Coronalage reagieren zu können.

Die Bundeswehr stellt sich auf einen langen Einsatz ein, der nicht Ende April oder Mai beendet ist.

Auch Einsätze betroffen

COVID-19 greift weltweit um sich, daher sind grundsätzlich auch die Einsatzräume nicht davor geschützt. Um ein Einschleppen des Virus in die Einsatzgebiete zu verhindern, werden zunehmend durch die jeweiligen multinationalen Hauptquartiere und Einsatzländer Quarantänemaßnahmen angeordnet. Diese 14-tägige Quarantäne wird entweder in Deutschland oder im Einsatzland durchgeführt. Die Kontingentwechsel werden sich für alle davon betroffenen Einsatzgebiete um mindestens zwei Wochen verschieben. So warten die Soldaten, die in den Einsatz Resolute Support verlegen, ihre Quarantänezeit in einem extra angemieteten Hotel in Köln ab.

Die Ausbildung im Zentral- und Nordirak wurde auf Weisung des Kommandeurs Combined Joint Task Force – Operation Inherent Resolve (COM CJTF OIR) bis zum 11. Mai 2020 ausgesetzt. Der Großteil der deutschen Soldaten wurde nach Deutschland zurückverlegt.

Für die einsatzgleiche Verpflichtung Enhanced Forward Presence (eFP) gilt für alle neu einreisenden Soldaten eine 14-tägige Quarantäne in Litauen. eFP ist auch das einzige Einsatzgebiet mit bestätigten Infektionen.

Andreas Himmelsbach