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Das Bundesministerium der Verteidigung meldete heute Mittag die Unterzeichnung zweier Abkommen zum zukünftigen schweren Landkampfsystem zwischen Deutschland und Frankreich.

„Das unter deutscher Führung umzusetzende Vorhaben Main Ground Combat System (MGCS) soll ab Mitte der 2030er-Jahre die deutschen Kampfpanzer Leopard 2 und die französischen Leclerc-Kampfpanzer ablösen. Mit dem Vorhaben setzen Deutschland und Frankreich ein wichtiges Signal für die europäische Zusammenarbeit in der Verteidigungspolitik“, so das Verteidigungsministerium in der heutigen Mitteilung. „Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und ihre französische Amtskollegin Florence Parly haben ein Rahmenabkommen (Framework Agreement), in dem Projektorganisation und Managementstrukturen festgelegt werden, unterzeichnet. Aufgrund der Corona-Lage haben sich die Ministerinnen nicht zur gemeinsamen Unterzeichnung treffen können.“

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Foto: Bundeswehr/Modes

Die in den deutschen und französischen Streitkräften jeweils eingeführten Kampfpanzer Leopard 2 und Leclerc wurden in den 1980er Jahren konzipiert und haben seither umfangreiche Kampfwertsteigerungen erfahren. Da diese Kampfpanzer bis 2035 ersetzt werden sollen, haben Deutschland und Frankreich 2012 das gemeinsame Projekt MGCS ins Leben gerufen. Das Projekt gliedert sich in fünf große Phasen: Analyse des operationellen Bedarfs, Konzeptstudie, Entwicklung und technologischer Fähigkeitsnachweis, Integration und Systemdemonstration sowie letztlich die Produktion des Systems. Die beiden ersten Phasen wurden bereits erfolgreich abgeschlossen. Allerdings fehlt bislang eine binational abgestimmte Priorisierung der Einzelforderungen (High Level Requirements).

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Eine detaillierte Beschreibung des aktuellen Planungsstandes inklusive der gewünschten Fähigkeiten des MGCS gibt es hier.

„Beide Länder sollen gleichermaßen von der Zusammenarbeit profitieren, weshalb die zu schließenden Verträge auf einer 50-prozentigen Finanzierung zwischen Deutschland und Frankreich beruhen. Außerdem sollen beide Nationen für die zukünftig beabsichtigte Nutzung der Arbeitsergebnisse ausreichende Rechte am geistigen Eigentum erhalten“, schreibt das Verteidigungsministerium zu den Inhalten des Abkommens. „Die Ministerinnen haben daher auch ein Durchführungsabkommen (Implementing Arrangement 1) gezeichnet, das die Grundlage für die Beauftragung einer Systemarchitekturdefinitionsstudie darstellt. Erst kürzlich hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den Weg frei gemacht zur Beauftragung dieser zweijährigen Studie. Auch hier teilen sich Deutschland und Frankreich die Kosten. Die Systemarchitektur ist Voraussetzung für die Entwicklung eines Technologiedemonstrators, mit dem die deutschen und französischen Anforderungen an das MGCS überprüft werden können.“

Dorothee Frank