Das Ende des INF-Vertrags und die nukleare Rüstungskontrolle
Mit dem Ende des Vertrags über das Verbot landgestützter Mittelstreckenwaffen (Intermediate-Range Nuclear Forces Treaty, INF) rückt die Frage stärker in den Vordergrund, wie der Aufrüstung bei dieser Waffenkategorie begegnet werden kann.
Bisher ist nicht zu erkennen, dass auf den Ruinen des INF-Vertrags eine Vereinbarung entsteht, die eine größere geografische Reichweite hat oder einen breiteren Verbotstatbestand enthält als das Abkommen selbst. Jenseits des noch bestehenden Verbots landgestützter Raketen mit einer Reichweite von 500 bis 5.500 Kilometern wird es daher wohl zunächst darauf ankommen, einen unkontrollierten Rüstungswettlauf in Europa zu verhindern.
Seit fünf Jahren beschuldigen die USA Russland, den INF-Vertrag durch die Entwicklung eines verbotenen Marschflugkörpers zu unterlaufen. Die Reichweite wurde verschiedentlich mit ungefähr 2.000 km geschätzt. Im Dezember 2018 stellten sich die NATO-Mitglieder geschlossen hinter Washingtons Lageanalyse und stellten fest, dass Moskau durch die Entwicklung und Stationierung des Marschflugkörpers vom Typ 9M729 gegen den INF-Vertrag verstoße.
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