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Die Bundeswehrführung hat erste Maßnahmen im Rahmen des Programms „Innere Führung – heute“ (ES&T 7/19) erlassen, die dem Ziel dienen, den Handlungsspielraum der Kommandeure vor Ort zu erweitern und ihnen die Möglichkeit zu geben, mehr Verantwortung zu tragen, wie Generalinspekteur Eberhard Zorn meinte. So erhält zunächst jeder Bataillonskommandeur ein jährliches Handgeld von 25.000 Euro pro Jahr, über das er nach den Bedürfnissen seines Verbandes verfügen kann, vorrangig für die Ersatzteilbeschaffung.

Eine weitere Entscheidung betrifft den Umgang mit Anliegen, die direkt an die Leitung vorgetragen werden. Zwar kann sich jeder Beschwerdeführer immer noch an die Spitze des Ministeriums wenden. Von dort aus wird die Bearbeitung der Beschwerde aber wieder zurückgegeben, sodass die Lösung des Problems im Verband erfolgen kann. Die Zwischenebenen werden nur informiert. Der Beschwerdeführer bekommt eine Antwort aus dem Ministerium, aber der zuständige Vorgesetzte vor Ort entscheidet.

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Zudem wird die Wehrdisziplinarordnung überarbeitet. Die letzte Überarbeitung fand 2001 statt. Seither hat sich in der Bundeswehr viel verändert. So sind nach der Aussetzung der Allgemeinen Wehrpflicht keine Grundwehrdienstleistenden mehr in der Bundeswehr, um nur eine Veränderung zu erwähnen, die Auswirkungen auf die Wehrdisziplinarordnung hat. Weitere 32 Maßnahmen werden noch geprüft. Es kommt dem Kommandeur des Zentrums Innere Führung, Generalmajor Reinhardt Zudrop, darauf an, dass nach der langen Phase der Lagefeststellung nun schnell Maßnahmen ergriffen werden, die in der Truppe wahrgenommen werden und die die Eigenverantwortung stärken.

Rolf Clement