Der Sanitätsdienst der Bundeswehr als Partner im zivilen Katastrophenmanagement
Jedermann in Deutschland hat die Möglichkeit, zu jeder Zeit kompetente Hilfe über die Rettungsleitstelle anzufordern. Die Organisationen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr arbeiten dabei eng zusammen. Im Bewusstsein ist vielen zunächst die medizinische Nothilfe durch den Rettungs- und Notarztdienst. Doch gilt gleiches auch für technische Hilfe z.B. durch die Feuerwehren, die mit ihren vielfältigen Qualifikationen und umfangreichen Ausrüstungen nicht nur bei Bränden, sondern auch bei schweren Unfällen oder (Natur-)Katastrophen zum Einsatz kommen.
Der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Deutschland ist gesetzlich geregelt. Grundlage für die Aufgaben des Bundes in diesem Bereich ist das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes. Demnach hat der Bund die Aufgabe, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu schützen (Zivilschutz). Die Länder sind für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten zuständig (Katastrophenschutz). Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind die Gemeinden, bzw. die Kreise und kreisfreien Städte als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich.
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