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Fortlaufende Veränderungen der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen sind ein ständiger Begleiter von militärischen und damit auch sanitätsdienstlichen Planungen.

Folglich sind die Schwerpunkte der Auftragserfüllung der Bundeswehr grundsätzlich nicht statisch. Art und Umfang des eigenen Auftrages sind daher innerhalb eines mittel- bis langfristigen Betrachtungszeitraumes einem stetigen Weiterentwicklungsprozess unterworfen. Entsprechend sind die in den vorangegangenen Planungszyklen getätigten Grundannahmen zur personellen und materiellen Ausgestaltung hinsichtlich ihrer weiteren Zielkonformität kontinuierlich zu bewerten und wo nötig anzupassen.

Die Lage

Derzeit beteiligt sich die Bundeswehr weltweit an insgesamt 18 Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen. Hierfür ist die sanitätsdienstliche Versorgung der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten sicherzustellen. Parallel hierzu erbringt der Sanitätsdienst aber auch immer Leistungen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Soldatinnen und Soldaten im Inland. Durch die Bundeswehrkrankenhäuser ist er zudem fester Bestandteil der medizinischen Versorgung der Bevölkerung sowie einer besonderen Zivil-Militärischen Zusammenarbeit in Deutschland. Retrospektiv ist die Schlussfolgerung gerechtfertigt, dass die ehemals prägnante Fokussierung auf Aufgaben des Internationalen Krisenmanagements maßgeblich die derzeit vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen geprägt hat. Aktuell rückt jedoch die Fähigkeit zur Landes- und Bündnisverteidigung wieder stärker in den Mittelpunkt. Deren Gleichrangigkeit bestand zwar schon immer, die bislang planungsleitenden Vorgaben hinsichtlich der Erfüllung von Einsatzaufgaben führten jedoch zu einer Ausstattung des planerischen Minimums.
Im zurückliegenden Zeitraum konnte aufgrund von bestehenden Obergrenzen damit eine aufgabenorientierte Vollausstattung der eigenen Kräfte nicht dargestellt werden. Die nunmehr erfolgte Refokussierung und Akzentuierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung bedingt nun eine Anpassung der zukünftig vorzuhaltenden Ressourcen in Art und Umfang. In der Zielstruktur des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZSanDstBw) besteht daher folglich ein zusätzlicher Bedarf, welcher sich aus dem Defizit zwischen strukturell notwendigen und den derzeit gebilligten Umfängen, z.B. im Bereich der Landmobilität, ergibt. 

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