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Ein Untersuchungsausschuss zur „Berater-Affäre“ im Verteidigungsministerium blieb Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am 16. Januar einstweilen erspart. Die Koalitionsparteien und die AfD verwiesen den Antrag der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf die Konstituierung des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss gemäß Art. 45a Abs. 2 des Grundgesetzes zur Prüfung an den Geschäftsordnungsausschuss. Zur Begründung wurden rechtliche Bedenken gegen die vorgesehenen 16 Fragekomplexe vorgebracht, die der Mehrheit im Ausschuss nicht konkret genug erschienen. Im August 2018 hatte der Bundesrechnungshof zahlreiche „Rechts- und Regelverstöße“ bei der Vergabe von Beraterverträgen vor allem im IT-Bereich festgestellt, deren Umfang eine dreistellige Millionensumme erreichte. 

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