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Der Bundestag hat am 23. November 2018 den Bundeshaushalt 2019 mit einem Ausgabenvolumen von 356,4 Milliarden Euro beschlossen. Nach Zustimmung durch den Bundesrat am 14. Dezember 2018 hat der Bundespräsident das „Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019“ (Haushaltsgesetz
2019) am 17. Dezember 2018 ausgefertigt. Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 2018 Nr. 47 vom 20. Dezember 2018 ist der Haushalt am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Einzelpan 14Vergleich 2018 zu 2019 (Quelle: BMVg)

Um 12,8 Milliarden Euro erhöhen sich die Gesamtausgaben des Bundes gegenüber dem Vorjahr. Erneut ist eine Neuverschuldung nicht vorgesehen. Dabei profitiert der Bund von den weiterhin niedrigen Zinsen, die für die Schulden des Bundes anfallen, und der guten Konjunktur, die für steigende Steuereinnahmen führt. Die Konjunktur ist aber u.a. durch die Wirtschaftspolitik des US-Präsidenten und durch mögliche Folgen des Brexit bedroht, wie das nachlassende Wirtschaftswachstum zeigt. Daraus können Risiken für den Haushalt entstehen, die die planmäßige Durchführung des Haushalts beeinträchtigen können. 

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